Vermögenswirksame Leistungen

In sieben Jahren kommt ein hübsches Sümmchen zusammen

Wer kennt sie nicht, die vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL genannt? Schon mit dem ersten Arbeitsvertrag steht die Entscheidung an, welches die beste Anlage für die staatlich geförderten Leistungen ist:

  • Ist es der Bausparvertrag?
  • Oder der Sparplan in Aktienfonds?
  • Oder die betriebliche Altersvorsorge?

Die VL werden direkt bei der Gehaltsabrechnung auf Ihren Sparvertrag überwiesen. Gespart wird über einen Zeitraum von sechs Jahren. Danach werden die VL noch für ein weiteres Jahr festgelegt. Nach Ablauf der siebenjährigen Frist kann man sich über den gesamten Sparbetrag inklusive der Arbeitnehmersparzulage freuen.

So will der Gesetzgeber den langfristigen Vermögensaufbau fördern. Beim Aktienfondssparen heißt es aufpassen: Nicht jeder Investmentfonds ist für das begünstigte Fondssparen zugelassen.

Gerne beraten wir Sie ob sie ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben.